Rechtsprechung
   VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38207
VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10 (https://dejure.org/2010,38207)
VG Dresden, Entscheidung vom 14.09.2010 - 7 K 671/10 (https://dejure.org/2010,38207)
VG Dresden, Entscheidung vom 14. September 2010 - 7 K 671/10 (https://dejure.org/2010,38207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussage eines Bürgermeisters über einen Gegenkandidaten (hier: Sie würden einen schwulen Bürgermeister haben) während eines Feuerwehrfestes stellt keine unzulässige Wahlbeeinflussung dar; Anforderungen an die Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Prüfung des Wahleinspruchs ...

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Wahl des Oberbürgermeisters in Bischofswerda im zweiten Anlauf gültig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 1 S 1149/09

    Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Die im politischen Prozess zulässige Einflussnahme auf den Wähler wird gesetzwidrig, wenn sie geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Wählers so zu beeinflussen, dass er gehindert wird, seine Auswahl unter den Bewerbern nach den seinen persönlichen Wertungen entsprechenden und von ihm normalerweise angelegten Maßstäben zu treffen (vgl. VGH BW, Urt. v. 24.4.1967, IV 523/66 , DÖV 1968, 294; Beschl. v. 24.11.2009, 1 S 1149/09 ).

    Der Schutz durch die Wahlprüfung und die Wahlanfechtung ist bei Entgleisungen aber immer noch möglich (VGH BW, Beschl. v. 24.11.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Neben der strikten Kontrolle der Neutralität von Amtsträgern im Wahlkampf (vgl. VGH BW, Urt. v. 16.5.2007, 1 S 567/07 ) liegt ein beachtlicher Wahlfehler dann vor, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelnen Kandidaten, mit den Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte (vgl. BVerfG, Urt. v. 8.2.2001, 2 BvF 1/00 , BVerfGE 103, S. 111ff.; BVerwG, Urt. v. 8.4.2003, 8 C 14.02 , BVerwGE 118ff.); der Unlauterkeit der eingesetzten Mittel kommt dann nur noch eine beschränkte Indizwirkung für das Vorliegen eines Wahlfehlers zu.

    Dieses Recht ist verletzt, wenn Amtsträger zu Gunsten oder zu Lasten eines Bewerbers in den Wahlkampf eingreifen und dabei gegen die ihnen zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl auferlegten Pflicht zu einer unparteiischen Amtsführung verstoßen (VGH BW, Urt. v. 16.5.2007, 1 S 567/07 ; BVerwG, Urt. v. 18.4.1997, 8 C 5.96 ).

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Der Grundsatz schützt deshalb den Wähler vor Beeinflussungen, die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit trotz des bestehenden Wahlgeheimnisses ernstlich zu beeinträchtigen ( BVerwG, Urt. v. 8.4.2003, 8 C 14/02 unter Bezug auf BVerfG, Urt. v. 28.2.2001, BVerfGE 103ff.).

    Neben der strikten Kontrolle der Neutralität von Amtsträgern im Wahlkampf (vgl. VGH BW, Urt. v. 16.5.2007, 1 S 567/07 ) liegt ein beachtlicher Wahlfehler dann vor, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelnen Kandidaten, mit den Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte (vgl. BVerfG, Urt. v. 8.2.2001, 2 BvF 1/00 , BVerfGE 103, S. 111ff.; BVerwG, Urt. v. 8.4.2003, 8 C 14.02 , BVerwGE 118ff.); der Unlauterkeit der eingesetzten Mittel kommt dann nur noch eine beschränkte Indizwirkung für das Vorliegen eines Wahlfehlers zu.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Dieses Recht ist verletzt, wenn Amtsträger zu Gunsten oder zu Lasten eines Bewerbers in den Wahlkampf eingreifen und dabei gegen die ihnen zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl auferlegten Pflicht zu einer unparteiischen Amtsführung verstoßen (VGH BW, Urt. v. 16.5.2007, 1 S 567/07 ; BVerwG, Urt. v. 18.4.1997, 8 C 5.96 ).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Neben der strikten Kontrolle der Neutralität von Amtsträgern im Wahlkampf (vgl. VGH BW, Urt. v. 16.5.2007, 1 S 567/07 ) liegt ein beachtlicher Wahlfehler dann vor, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelnen Kandidaten, mit den Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte (vgl. BVerfG, Urt. v. 8.2.2001, 2 BvF 1/00 , BVerfGE 103, S. 111ff.; BVerwG, Urt. v. 8.4.2003, 8 C 14.02 , BVerwGE 118ff.); der Unlauterkeit der eingesetzten Mittel kommt dann nur noch eine beschränkte Indizwirkung für das Vorliegen eines Wahlfehlers zu.
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 4 B 46/06

    Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal ist unwirksam

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Diese Aufzählung ist allerdings keine abschließende Auflistung gesetzwidriger Wahlbeeinflussungen; gesetzwidrig ist die Wahlbeeinflussung jedenfalls dann, wenn sie gegen Verfassungsrecht, einfaches Gesetz bzw. Rechtsverordnungen verstößt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 13.2.2007, 4 B 46/06).
  • VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96

    Feststellung der Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Verstoß gegen die

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Die Freiheit der Wahl fordert die Gewährleistung eines freien, offenen und unverfälschten Prozesses der politischen Meinungsfindung, in dem die Wähler auf verlässlichen Grundlagen ihr Urteil bilden und fällen können (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 24.1.1997, Vf. 15-IV-96, SächsVBl. 1997, 113ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1983 - 1 S 2540/82

    Bürgermeisterwahl; zur Anfechtung bei Meinungsäußerungen über Mitbewerber

    Auszug aus VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10
    Eine hiernach gesetzwidrige Wahlbeeinflussung kann z.B. dann vorliegen, wenn der Wähler durch objektiv unrichtige oder zumindest nicht erweisliche Tatsachenbehauptungen über die seiner Beurteilung unterliegenden und für seine Entscheidung maßgeblichen Verhältnisse getäuscht wird und deshalb nicht in der Lage ist, eine zutreffende eigene Meinung zu bilden (VGH BW, Urteil vom 24.4.1967, a.a.O.; Urt. v. 22.3.1983, 1 S 2540/82).
  • OVG Sachsen, 15.01.2013 - 4 A 462/12

    Berührung des Bestandsschutzes von Wahlen im Falle einer Ungültigkeitserklärung

    Ausfertigung Az.: 4 A 462/12 7 K 671/10.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 14. September 2010 - 7 K 671/10 - wird zurückgewiesen.

    6 Mit Urteil vom 14. September 2010 - 7 K 671/10 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

  • OVG Sachsen, 06.12.2011 - 4 A 287/11

    Wahlpropaganda und Wahlagitation als gesetzwidrige Wahlbeeinflussung bei

    Ausfertigung Az.: 4 A 287/11 7 K 671/10 verkündet am: 06.12.2011.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 14. September 2010 - 7 K 671/10 - geändert.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, Az. 7 K 671/10, welches dem Kläger am 3. Oktober 2010 zugestellt wurde, geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Bescheid des Beklagten vom 19. April 2010 wird aufgehoben.

  • VG Leipzig, 18.06.2013 - 6 K 1099/12

    Anspruch eines Wahlberechtigten auf Ungültigkeitserklärung des Ergebnisses einer

    Folglich ist auch die gerichtliche Prüfung auf fristgerecht vorgebrachte Einspruchsgründe beschränkt und nicht auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1991 - 1 S 818/91 - zit. nach juris; SächsOVG, Urt. v. 15.1.2013 - 7 K 671/10 - zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht